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Vorstand

unser Vorstand:

Vorstandsvorsitzende:

Hildegard Dorner (hildegard.dorner(at)gmx(dot)de)

Kassier:

Marcus Windeler (marcus.windeler@t-online.de)

Schriftführer:

Andreas Holl (a.t.holl(at)gmx(dot)de)

Postanschrift:

Kanalstr. 16-18, 85049 Ingolstadt

Tel. +49 151 28900184 oder +49 0841 93151815

Vorstand des Int.Solidaritätswerkes im Bistum Eichstätt e.V.

Historische Partnerschaft

Das KAB-Internationales Solidaritätswerk Eichstätt e.V. wurde 2013 gegründet, um die Arbeit zur Unterstützung und Förderung der internationalen christlichen Arbeitnehmerbewegungen zu stärken. Der Verein gehört zur Gruppe der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Eichstätt.

Seit den siebziger Jahren engagiert sich die KAB Eichstätt in der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe. Jahrzehnte lange, erfolgreiche Partnerprojekte wurden in Indien und Madagaskar abgeschlossen. Die Partnerschaft mit der CWM Kenya begann 2009.

Heute sind wir Partnerorganisation des Weltnotwerks der KAB Deutschlands, das mit dem DZI Spendensiegel ausgezeichnet ist (www.weltnotwerk.org). Klare Förderrichtlinien und die Prüfung der Mittelverwendung nach Vergabe zeichnen unsere Projekte aus. Spendengelder werden damit so nutzbringend als möglich eingesetzt.

unsere Satzung

 Internationales Solidaritätswerk

der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung

Diözesanverband Eichstätt e. V.

 

Satzung

 

 

§ 1      Name, Sitz, Vereinsjahr

 

a)    Der Verein führt den Namen „Internationales Solidaritätswerk der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Diözesanverband Eichstätt e. V.“

(vormals: „Weltnotwerk der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Diözesanverband Eichstätt e.V.)

Der Vereinsname wird in Kurzfassung als „KAB-Internationales Solidaritätswerk im Bistum Eichstätt e.V.“ verwendet.

(vormals: „KAB-Weltnotwerk im Bistum Eichstätt e.V.)

 

b)   Der Sitz des Vereins ist Ingolstadt. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ingolstadt eingetragen.

 

c)    Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

 

 

§ 2      Zweck und Zielsetzung

 

a)    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

b)   Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung der internationalen christlichen Arbeiterbewegungen, insbesondere der Partnerbewegungen des KAB Diözesanverbandes Eichstätt e. V.

 

c)    In Zusammenarbeit mit diesen Partnerbewegungen werden Projekte der „Hilfe zur Selbsthilfe“ unterstützt, um die soziale Not in diesen Ländern zu mildern, demokratische Strukturen aufzubauen und eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen.

 

d)   Die Mittel zur Finanzierung dieser Aufgaben werden durch Spenden und sonstige Zuwendungen aufgebracht.

 

e)    Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

 

f)     Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

g)   Die fachliche Zusammenarbeit soll möglichst mit dem Weltnotwerk der KAB mit Sitz in Köln erfolgen.

 

 

§ 3      Gemeinnützigkeit

 

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abschnitte „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

 

 

 

§ 4      Mitgliedschaft, Mitgliedsbeitrag

 

a)    Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich mit den Zielen des Vereins in einem schriftlichen Beitrittsantrag einverstanden erklärt.

 

b)   Über die Aufnahme entscheidet nach schriftlichem Beitrittsantrag der Vorstand.

 

c)    Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Vorstand kann Mitglieder ausschließen, die den Verein in materieller und/oder ideeller Weise beschädigt haben.

d)   Eine schriftliche Austrittserklärung muss dem Vorstand mindestens drei Monate vor dem Kalenderjahresende vorliegen.

 

e)    Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.

 

 

§ 5      Organe des Vereins

 

Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

 

 

§ 6      Vorstand: Zusammensetzung, Wahl und Aufgaben

 

a)    Der Vorstand besteht aus:

 

- dem/der Vorsitzenden,

- der/dem Kassierer/in

- und der/dem Schriftführer/in.

 

Jedes Vorstandsmitglied hat eine Stimme. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen.

 

b)   Zum Vorstandsmitglied darf nur gewählt werden, wer Mitglied des KAB Diözesanverbandes Eichstätt e. V. ist.

 

c)    Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in und dem/der Schriftführer/in. Jeder von ihnen ist einzeln vertretungsberechtigt.

 

d)   Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von vier Jahren gewählt und bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt.

 

e)    Die Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl zum Vorstand werden von der Diözesanleitung des KAB Diözesanverbandes Eichstätt e. V. vorgeschlagen.

 

f)     Der Vorstand hat insbesondere die Aufgabe:

·         Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,

·         Verwaltung und Verwendung des Vereinsvermögens,

·         Entscheidung über Beitrittsanträge,

·         Einberufung der Mitgliederversammlung, einschließlich der Einholung der Kandidatenvorschläge der Diözesanleitung des KAB Diözesanverbandes Eichstätt e. V. für die Wahl des Vorstands bei anstehenden Neuwahlen.

 

g)   Der/die Kassierer/in zieht die Mitgliedsbeiträge ein, führt die Konten des Vereins einschließlich des Barvermögens und erstellt für den Vorstand den jährlichen Kassenbericht.

 

h)   Der/die Schriftführer/in führt die Protokolle der Sitzungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung. Diese sind von einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen.

 

 

§ 7      Mitgliederversammlung

 

a)    Die ordentliche Mitgliederversammlung findet in der Regel einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen wenn 25 % der Mitglieder dies unter Angabe der Gründe schriftlich beim Vorstand beantragen.

 

b)   Jede Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.

 

c)    Mitgliederversammlungen sind unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn ordentlich geladen wurde.

 

d)   Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung.

 

e)    Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

 

·         Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand gemäß § 6 der Satzung.

·         Die Mitgliederversammlung wählt für die Amtszeit von  vier Jahren zwei Kassenprüfer/innen, die Mitglieder des Vereins sein müssen, aber nicht dem Vorstand angehören dürfen.

·         Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse zur Umsetzung der Vereinsziele.

·         Die Mitgliederversammlung nimmt den Rechenschaftsbericht des Vorstands einschließlich des Kassenberichts und des Berichts der Kassenprüfer/innen entgegen. Über den Kassenbericht muss ein Beschluss gefasst werden, der im Falle der Zustimmung zur Entlastung des Vorstands führt.

 

f)     Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, Enthaltungen werden nicht gezählt.

 

g)   Beschlüsse zur Änderung dieser Satzung, der Zweckänderung und zur Auflösung des Vereins müssen mit 2/3 Mehrheit gefasst werden und erfordern die Anwesenheit der Hälfte der Mitglieder. Wird diese Anzahl der Mitglieder nicht erreicht, lädt der Vorstand erneut zu einer Mitgliederversammlung ein, die dann unabhängig von der Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.

 

 

§ 8      Kassenprüfer

 

Die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer/innen prüfen den Kassenbericht des Vorstands vor der Mitgliederversammlung auf sachliche Richtigkeit und die Verwendung des Vermögens im Sinne der getroffenen Beschlüsse und Ziele des Vereins. Sie erstatten der Mitgliederversammlung vor der Beschlussfassung über den Kassenbericht einen Bericht über die Ergebnisse ihrer Prüfung.

 

 

 

§ 9      Wahlen

 

a)    Die Mitgliederversammlung wählt einen Wahlausschuss, der die Wahlen leitet. Er besteht aus drei Mitgliedern des Vereins, die selbst nicht zur Wahl stehen. Die drei Mitglieder des Wahlausschusses bestimmen unter sich durch Mehrheitsbeschluss einen Wahlleiter.

 

b)   Der Vorstand händigt dem Wahlleiter die Kandidatenvorschläge der Diözesanleitung des KAB Diözesanverbandes Eichstätt e. V. für die Wahl des neuen Vorstands aus.

 

c)    Die Wahl des Vorstandes wird geheim durchgeführt.

 

 

§ 10 Auflösung des Vereins

 

Ein vorhandenes Vermögen fällt bei Auflösung oder bei Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes dem gemeinnützigen Bildungswerk des KAB Diözesanverbandes Eichstätt e. V. zu, mit der Auflage, dieses für Bildungsarbeit zu entwicklungspolitischen Themen zu verwenden.